Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27. September 2026  ·  PRO-Sulting, Pascal Rottinger  ·  Hafenstraße 39, 67346 Speyer

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der PRO-Sulting, Einzelunternehmen, Inhaber Pascal Rottinger, Hafenstraße 39, 67346 Speyer (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „PRO-Sulting"), gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote, die zwischen PRO-Sulting und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
  2. PRO-Sulting richtet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn PRO-Sulting deren Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat.
  4. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von PRO-Sulting sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, dreißig (30) Tage gültig.
  2. Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Rahmen- oder Einzelvertrages oder durch konkludente Leistungserbringung. Eine E-Mail gilt als Textform im Sinne dieser AGB.
  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform durch PRO-Sulting, um wirksam zu sein.
  4. PRO-Sulting ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Allgemein

  1. Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder individuellem Vertrag. PRO-Sulting erbringt insbesondere:
    • Unternehmensberatung und strategisches Consulting
    • IT-Beratung und Softwareentwicklung
    • Beratung zur Arbeitgeberattraktivität und Personalgewinnung
    • Projektmanagement und Interim-Management
    • Schulungen, Coachings und Workshops
  2. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und können Vergütung und Zeitplanung anpassen. PRO-Sulting informiert vorab über Mehrkosten.
  3. PRO-Sulting kann Leistungen durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter erbringen lassen. Die Haftungsregelung ergibt sich aus § 11.

3.2 Unternehmensberatung und Consulting

  1. PRO-Sulting erbringt Beratungsleistungen auf Basis fachlicher Expertise. Ergebnisse sind unverbindliche Empfehlungen; unternehmerische Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
  2. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet PRO-Sulting keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (Dienstvertrag, kein Werkvertrag).
  3. PRO-Sulting ist kein Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt. Hinweise zu steuerlichen oder rechtlichen Sachverhalten ersetzen nicht die Beratung durch zugelassene Fachleute. Näheres regelt § 4.

3.3 IT-Beratung und Softwareentwicklung

  1. Bei der Entwicklung individueller Software legt PRO-Sulting zunächst ein Lastenheft vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses innerhalb von zehn (10) Werktagen freizugeben oder Änderungswünsche zu äußern. Ohne fristgerechte Rückmeldung gilt es als genehmigt.
  2. Abnahme: PRO-Sulting übermittelt nach Fertigstellung eine Übergabemitteilung in Textform mit Hinweis auf die Abnahmefrist. Die Frist von zehn (10) Werktagen beginnt mit Zugang. Ohne fristgerechte Mängelrüge gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  3. Eine Pflicht zur Anpassung der Software an geänderte gesetzliche Anforderungen besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart. Näheres regelt § 4.
  4. Nutzungsrechte an erstellter Software regelt § 10.

3.4 Arbeitgeberattraktivität und Personalgewinnung

  1. PRO-Sulting erbringt ausschließlich beratende Leistungen zur Optimierung der Arbeitgeberattraktivität (z. B. Employer Branding, Stellenausschreibungen, Kommunikationsstrategien). PRO-Sulting ist kein Personalvermittler im Sinne des AÜG oder SGB III.
  2. Ein Anspruch auf tatsächliche Gewinnung von Mitarbeitern oder eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen besteht nicht. Die Haftungsregelung ergibt sich aus § 11.

§ 4 Keine Steuer- oder Rechtsberatung

  1. PRO-Sulting erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne des StBerG bzw. RDG. Sämtliche Hinweise zu steuerlichen, rechtlichen oder regulatorischen Sachverhalten begründen kein entsprechendes Mandat und keine Haftung.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle steuerlichen und rechtlichen Implikationen eigenverantwortlich durch zugelassene Fachleute prüfen zu lassen.
  3. PRO-Sulting übernimmt keine Verpflichtung, Leistungen an geänderte gesetzliche Anforderungen anzupassen. Die Verantwortung für Rechtskonformität liegt beim Auftraggeber.
  4. Weiterentwicklung, Wartung oder Aktualisierung erbrachter Leistungen ist nicht Vertragsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit.
  2. Der Auftraggeber benennt einen bevollmächtigten Ansprechpartner, der Entscheidungen verbindlich treffen kann.
  3. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von PRO-Sulting. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  4. Zusätzliche Aufwände durch mangelnde Mitwirkung werden nach dem gültigen Stundensatz gesondert berechnet.
  5. Bei Vor-Ort-Einsätzen stellt der Auftraggeber Arbeitsplatz und Infrastruktur (Internetzugang, Zugangsdaten etc.) unentgeltlich zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt als Festpreis oder auf Basis eines Stunden- bzw. Tagessatzes gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung. Ohne feste Vereinbarung gilt der aktuelle Stundensatz von PRO-Sulting.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  3. Anzahlung: PRO-Sulting kann eine Anzahlung von bis zu fünfzig (50) Prozent der Gesamtvergütung vor Leistungsbeginn verlangen. Die Anzahlung wird in der Schlussrechnung verrechnet.
  4. Schlussrechnung: Nach vollständiger Leistungserbringung oder Abnahme ist die Schlussrechnung ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen fällig.
  5. Bei Projekten über drei (3) Monate ist PRO-Sulting berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen, ebenfalls fällig innerhalb von vierzehn (14) Tagen.
  6. Reisekosten und Auslagen bei Vor-Ort-Einsätzen werden nach tatsächlichem Aufwand oder vereinbarter Pauschale berechnet, sofern nicht im Angebot enthalten.
  7. Bei Zahlungsverzug ist PRO-Sulting berechtigt, Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz gem. § 247 BGB) sowie eine Mahnpauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und weitere Leistungen zurückzuhalten.
  8. Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt in Textform geltend gemacht werden. Danach gilt die Rechnung als anerkannt.

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Projekt- oder Einzelverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
  2. Rahmenverträge können von beiden Parteien mit vier (4) Wochen Frist zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für PRO-Sulting sind insbesondere: (a) Zahlungsverzug mit mehr als einer fälligen Rechnung, (b) anhaltende Verletzung der Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung oder (c) Insolvenzantrag beim Auftraggeber.
  4. Im Fall der Kündigung sind alle erbrachten Leistungen zu vergüten. Anzahlungen werden verrechnet; Mehraufwand durch vorzeitige Beendigung wird gesondert berechnet.

§ 8 Abwerbeverbot

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf (12) Monate danach keine von PRO-Sulting eingesetzten Subunternehmer oder freien Mitarbeiter direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.
  2. Als Abwerbung gilt bereits die direkte Kontaktaufnahme mit dem Ziel, ein Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnis außerhalb der Zusammenarbeit mit PRO-Sulting anzubahnen.
  3. Bei Verstoß ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet. Als Berechnungsgrundlage gilt ein Zwölftel des im letzten Kalenderjahr gezahlten Nettohonorars (bei kürzerer Zusammenarbeit hochgerechnet). Der Mindestschaden beträgt das Dreifache dieser Monatsgrundlage, mindestens jedoch 15.000,00 Euro netto, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.

§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen streng vertraulich. Als vertraulich gelten entsprechend gekennzeichnete oder nach Art und Umständen als vertraulich anzusehende Informationen.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind, (b) dem Empfänger vorher bekannt waren, (c) rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Pflicht offenbart werden müssen.
  3. Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und drei (3) Jahre danach. Bei schuldhafter Verletzung ist Schadensersatz in tatsächlicher Höhe geschuldet.
  4. PRO-Sulting ist berechtigt, Namen und Art der Leistung intern als Referenz zu führen. Eine öffentliche Nennung - insbesondere auf der Website, in Angeboten oder Marketingmaterialien - erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
  5. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet. Datenschutzerklärung: pro-sulting.de. Soweit PRO-Sulting personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist ein AVV gem. Art. 28 DSGVO abzuschließen.

§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Alle Urheber- und Schutzrechte an erstellten Werken (Software, Konzepte, Dokumentationen, Berichte etc.) verbleiben bei PRO-Sulting, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.
  2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Weitergabe oder Sublizenzierung bedürfen der schriftlichen Zustimmung von PRO-Sulting.
  3. Bei ausstehender Zahlung ist PRO-Sulting berechtigt, Nutzungsrechte zu verweigern und die Rückgabe oder Löschung übergebener Arbeitsergebnisse zu verlangen.
  4. Vorbestehende Schutzrechte beider Parteien bleiben unberührt. Der Auftraggeber stellt PRO-Sulting von Ansprüchen Dritter frei, die auf bereitgestellten Materialien beruhen.

§ 11 Haftung und Gewährleistung

  1. PRO-Sulting haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
  2. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet PRO-Sulting nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal auf die vereinbarte Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.
  3. Beim Einsatz von Subunternehmern haftet PRO-Sulting für deren sorgfältige Auswahl. Für Verschulden der Subunternehmer selbst haftet PRO-Sulting nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Keine Haftung für: (a) fehlende gesetzliche Konformität ohne vereinbarte Anpassungspflicht, (b) Erfolg von Personalgewinnungsmaßnahmen, (c) Schäden durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, (d) Schäden durch unterlassene steuerliche oder rechtliche Prüfung.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
  6. Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in zwölf (12) Monaten ab Abnahme.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PRO-Sulting anerkannt ist.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und nicht bestritten wird.

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Wird PRO-Sulting durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, Cyberangriffe, behördliche Anordnungen) gehindert, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. PRO-Sulting informiert den Auftraggeber unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer.
  2. Dauert das Ereignis länger als drei (3) Monate, können beide Parteien vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Speyer, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Textform (E-Mail genügt) ist ausreichend, sofern diese AGB keine strengere Form vorschreiben.
  4. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige wirksame Regelung zu ersetzen.
  6. Auf Anfrage stellt PRO-Sulting diese AGB auch in englischer Sprache zur Verfügung.